IStGH nimmt überraschend Anklage gegen Francis Muthaura zurück

Monday 11th, March 2013 / 21:08 Written by

 

Laut einer Pressemitteilung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag wird die Anklage gegen den Kenianier Francis Muthaura zurückgenommen. Muthaura ist ein Mitstreiter des kürzlich zum Präsidenten Kenias gewählten und ebenfalls vor dem IStGH angeklagten Uhura Kenyatta. Muthaura, Leiter des öffentlichen Dienstes und Kabinettsekretär Kenias, wurde vorgeworfen gemeinsam mit Kenyatta als Anhänger des damaligen Präsidenten Mwai Kibaki im Zuge von Unruhen in 2007-2008 zur Ausbreitung der Gewalt beigetragen zu haben.

Von Silvia Heer


Kibaki war im Dezember 2007 wider allen Erwartungen zum Sieger der Präsidentschaftswahlen erklärt worden. Seiner Partei wurde daraufhin von der von Raila Odinga angeführten Opposition und Teilen der internationalen Gemeinschaft Wahlmanipulationen vorgeworfen. Die darauffolgenden Proteste eskalierten zu einem „ethnisch“ motivierten Konflikt im Zuge dessen über 1.100 Menschen zu Tode kamen und ca. 600.000 Menschen obdachlos wurden. Der Konflikt endete, als Odinga im Rahmen eines Machtteilungsabkommens zum Premierminister und Kibaki zum Präsident ernannt wurde.

Im Zuge des Konfliktes sollen Anhänger beider Seiten „ethnisch“ motivierte Verbrechen begangen haben. Kenyatta und Muthaura als Mitglieder der Regierungspartei Party of National Unity sollen hierbei die kriminelle Vereinigung der Mungiki genutzt haben, um ausgedehnte und systematisch Angriffe auf andere Bevölkerungsgruppen auszuführen, die sie als Anhänger der Oppositionspartei Orange Democratic Movement (ODM) wahrnahmen. Die Mungiki ist eine seit den 80er Jahren berüchtigte und verbotene Organisation, die für ihre sektenähnlichen Strukturen sowie ihre extreme Brutalität berüchtigt ist.

Als Erklärung für die außergewöhnliche Entscheidung die Anklage zurück zu nehmen führte Fatou Bensouda, die Chefanklägerin des IStGH, an, dass die Beweise zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ausreichten, um die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Verurteilung zu begründen. Mehrere Zeugen seien mittlerweile verstorben, während andere zu verängstigt seien um für die Anklage auszusagen. Der Hauptzeuge gegen Muthaura habe eine zentralen Bestandteil seiner Aussage zurückgenommen und zugegeben, Bestechungsgelder angenommen zu haben.

Die Chefanklägerin zeigte sich auch enttäuscht über die mangelnde Kooperation der kenianischen Regierung, welche der Anklage wichtiges Beweismaterial vorenthalten und den Zugang zu Zeugen erschwert habe. Sie betonte, dass die Entscheidung vom Ausgang der Wahlen in Kenia vollkommen unabhängig sei und sich allein auf den Fall von Muthaura beziehe.

Das Verfahren gegen Uhura Kenyatta soll im Juli eröffnet werden. Kenyatta, der am letzten Sonntag mit 50.07% der Stimmen zum Präsidenten Kenias gewählt wurde, wäre damit nach Omar Al Baschir das zweite amtierende Staatsoberhaupt, welches sich vor dem IStGH verantworten müsste. Auch sein Vizekandidat, William Ruto, ist wegen seiner Rolle in den Unruhen vor dem Gerichtshof angeklagt. Anders als Al Baschir haben die beiden jedoch angekündigt, die Vorwürfe vor dem Gerichtshof aktiv bestreiten zu wollen.

Kenyattas Gegenkandidat Odinga hat derweil angekündigt, sich an den Obersten Gerichtshof Kenias wenden zu wollen, da er seinem Gegner Wahlbetrug vorwirft.

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