Walk-to-Work Kampagne: Gerichtshof setzt Ugandas Regierung ein Ultimatum
Der East African Court of Justice (EACJ) hat der ugandischen Regierung eine zweiwöchige Frist zur Einreichung eines Verteidigungsplädoyers gegeben. Die regional zuständige East Africa Law Society (EALS) hatte zuvor eine Klage angestrengt, nach der Regierung, Polizei und Militär im Zusammenhang mit der regierungskritischen Walk-to-Work Kampagne rechtswidrigen Einfluss auf die ugandische Justiz genommen hätten.
Im April und Mai diesen Jahres hatten Oppositionspolitiker des Bündnisses Activists for Change zu wöchentlichen Protestmärschen gegen die Politik der Regierung aufgerufen. Präsident Museveni warfen sie mangelhaften Umgang mit steigenden Benzin- und Lebensmittelpreisen vor.
Der ugandische Staat reagierte seinerseits mit äußerster Härte und setzte teils Sondereinheiten des Militärs gegen einige hundert Demonstranten ein, die sich einem gewaltfreien Protest verschrieben hatten (eufrika.org berichtete).
Die Anwälte Otiendo Amollo und Alex Mugongolwa werfen der Regierung nun im Namen der East African Law Society schwere Verstöße gegen mehrere Artikel der nationalen Verfassung, die Vereinbarungen des von Uganda ratifizierten Abkommens der East African Community (EAC) sowie gegen Grundrechte der African Charter on Human and Peoples Rights vor.
Peter Nyombi, der als Attorney General die ugandische Regierung als oberster Rechtsberater vertritt und für die Regierungspartei NRM (National Resistance Movement) im Parlament sitzt, wurde zum Befragten für die ugandischen Regierung berufen.
Nyombi hatte zuletzt für Aufmerksamkeit gesorgt, als er eine umstrittene Gesetzesänderung rechtfertigte, nach der das uneingeschränkte Recht auf Verteidigung in einigen Fällen ausgesetzt werden kann.
Beobachter und Vertreter der ugandischen Justiz kritisieren derweil die Klage der EALS als wenig aussagekräftig. So erhebe sie den Vorwurf der unbegründeten Festnahme, ohne die Opfer namentlich zu nennen, was einer wahrheitsgetreuen Überprüfung der Anschuldigungen im Wege stehe.